Der Landkreis Rosenheim sucht für das Sachgebiet 22, Gruppe 224 „Unterbringung von Flüchtlingen“ zum nächst möglichen Zeitpunkt
eine Hausverwalterin bzw. einen Hausverwalter (m/w/d) für Asylunterkünfte
Es handelt sich um eine befristete Vollzeitstelle; bei geeigneter Besetzung ist Teilzeit möglich.
Die Stelle ist befristet bis 31.12.2027.
Durchführung regelmäßiger Kontrollen der Flüchtlingsunterkünfte
Durchführung von Umzügen und Neubelegungen
Zuweisung von Zimmern, Ausgabe von Schlüsseln
Kommunikation und enge Zusammenarbeit mit den beteiligten Stellen und Sachgebieten im Haus, Vermietern, Nachbarn, ehrenamtlichen Helfern und Handwerkern
Klärung von Konfliktsituationen vor Ort
Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mind. drei Jahren, von Vorteil wäre eine Ausbildung im handwerklichen Bereich
Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis
Hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit sowie Belastbarkeit, Service- und Dienstleistungsorientierung
Hohe Belastbarkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität
Soziale Kompetenz, Kommunikations- und Organisationskompetenz
Sicherer und freundlicher Umgang sowie ein verbindliches Auftreten
Erfahrungen im Bereich der Unterbringung von Asylbewerbern sind wünschenswert
Englischkenntnisse und einfache Büro- und Verwaltungskenntnisse sind wünschenswert
Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sowie Bereitschaft zur Nutzung des privaten Pkw für dienstliche Zwecke
Ein interessantes und abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld
Ein leistungsgerechtes Entgelt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) mit allen im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen
Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 6 TVöD-VKA; Informationen zu den Verdienstmöglichkeiten unter www.oeffentlicher-dienst.info)
Umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten (Inhouse und extern)
Fahrtkostenzuschuss bei ÖPNV Nutzung
Flexible Arbeitszeiten - die Möglichkeit von Teilzeitbeschäftigung und gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Schwerbehinderte Bewerberinnen und schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
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Ihr Ansprechpartner für personelle Fragen
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