
Stellvertretender/e Kämmerer/in bzw stellvertretende Leitung der Finanzverwaltung
Zur Verstärkung des bestehenden Teams und zur späteren Übernahme der Leitung der Finanzverwaltung sucht die Gemeinde Seeon-Seebruck zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n stellvertretende/n Kämmerer/ -in bzw. stellvertretende Leitung der Finanzverwaltung (m/w/d) (in Vollzeit, unbefristet)
Ihre Aufgaben:
- Stellvertretende Leitung der Finanzverwaltung
- Mitwirkung bei der Erstellung/Abwicklung und Überwachung des kameralen Haushalts
- Mitwirkung bei der Erstellung der Jahresrechnung, inkl. örtlicher Kassenprüfung
- Beantragung/Abrechnung von Zuwendungen und Zuschüssen
- Vermögens- und Schuldenverwaltung
- Anordnungswesen
- Einführung des § 2b UstG
- Anlagenbuchführung
Ihr Profil:
- Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt/in (BL II) oder
- Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten bzw. BL I (mit der Möglichkeit zur Weiterbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in (BL II)
- Wünschenswert wären Erfahrungen im Bereich des kameralen Haushalts- und Kassenrechts
- Selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
- Sicherer Umgang mit EDV und MS-Standardsoftware
- Eigeninitiative, Flexibilität, Einsatzbereitschaft auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten (Sitzungsdienst)
- Bereitschaft zu Fortbildungen
Wir bieten:
- Eine abwechslungsreiche, verantwortungsvolle Tätigkeit
- Einen topmodernen Arbeitsplatz im neuen Rathaus in Seebruck mit Chiemseeblick
- Wertschätzende Zusammenarbeit in einem kollegialen Team mit flachen Hierarchien
- Attraktive Bezahlung & finanzielle Benefits (u.a. Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, betriebliche Altersvorsorge, betriebliche Krankenzusatzversicherung, Jobrad)
- Flexible Arbeitszeiten und Gleitzeitmodelle
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Die Vergütung richtet sich nach dem TVöD (entsprechend der persönlichen Voraussetzungen und Qualifikation)
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Anweldt (Tel: 08667/8885-13, E-Mail: benjamin.anweldt@seeon-seebruck.de) gerne zur Verfügung.
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
In Papierform eingereichte Unterlagen werden drei Monate nach Abschluss des Verfahrens datenschutzkonform vernichtet. Datenschutzrechtliche Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten im Bewerbungsverfahren und zu Ihren Rechten erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.seeon-seebruck-rathaus.de/informationspflicht.