Die Inobhutnahme „Litzelau“ und die Inobhutnahme "Forsthaus" sind Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen mit privater Trägerschaft und Schwerpunkt sofortiger vorläufiger Schutzmaßnahmen nach §42 SGBVIII.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, in einem möglichst überschaubaren Zeitraum von drei Monaten eine Schutzstelle für Kinder und junge Menschen zu sein. Individuell kann es hier auch zu einer längeren Aufenthaltsdauer durch Verzögerungen von Amtswegen und bei der Suche nach freien Plätzen in Folgeeinrichtungen für die Kinder kommen.
Die Zeit in unseren Einrichtungen dient der umfangreichen Abklärung und der Entwicklung von individuell auf das Kind nächstfolgenden Lebensperspektiven.
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